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	<title>Alleinerziehend &#187; Sorgerecht</title>
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	<description>Infos für Alleinerziehende</description>
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		<title>Österreichs Scheidungsväter bleiben benachteiligt</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Dec 2009 11:08:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die unverheiratete deutsche Väter erstritten haben, hat für getrennt lebende Väter in Österreich keine unmittelbaren Auswirkungen. In Österreich wurde im Jahr 2001 entsprechend ausländischer Rechtssysteme zumindest auf dem Papier die gemeinsame Obsorge geschiedener Eltern eingeführt. Demnach üben Vater und Mutter nach einer Scheidung grundsätzlich die Obsorge gemeinsam aus. In der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.alleinerziehend.li/wp-content/uploads/2009/12/vater-150x150.jpg" alt="Obsorgerecht für Väter" title="Obsorgerecht für Väter" width="150" height="150" align=left HSPACE=5 />Die Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die <a href="http://www.alleinerziehende.info/alleinerziehend/artikel382.html">unverheiratete deutsche Väter erstritten haben</a>, hat für getrennt lebende Väter in Österreich keine unmittelbaren Auswirkungen. In Österreich wurde im Jahr 2001 entsprechend ausländischer Rechtssysteme zumindest auf dem Papier die gemeinsame Obsorge geschiedener Eltern eingeführt. Demnach üben Vater und Mutter nach einer Scheidung grundsätzlich die Obsorge gemeinsam aus. In der Praxis gibt es jedoch eine Hürde, an der die gemeinsame Obsorge in der Regel scheitert. <span id="more-36"></span><br />
Voraussetzung für eine gemeinsame Obsorge ist, dass sich die Eltern darüber einigen, bei welchem Elternteil sich das Kind in Hinkunft hauptsächlich aufhalten soll. Kommt innerhalb angemessener Frist nach der Scheidung keine Vereinbarung der Eltern über den hauptsächlichen Aufenthalt des Kindes oder der Betrauung mit der Alleinobsorge zustande oder entspricht sie nicht dem Kindeswohl, so hat das Gericht von Amts wegen zu entscheiden, welchem Elternteil künftig allein die Obsorge zukommt. Die gemeinsame Obsorge kann dann nicht mehr ausgeübt werden, einer der Elternteile wird dann mit der Alleinobsorge beauftraut. In der Praxis ist das fast immer die Mutter. Der Vater verliert durch diese Gesetzeslage fast immer die Obsorge für sein Kind.<br />
Im Gegensatz zu ehelichen Kindern steht die Obsorge für uneheliche Kind der Mutter allein zu (§166 ABGB). Seit 1989 können die Eltern die Obsorge aber auch gemeinsam ausüben, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und die Mutter zustimmt. Erzwingen kann der uneheliche Vater die gemeinsame Obsorge jedoch nicht.</p>
<p>Besteht eine gemeinsame Obsorge, so gelten seit dem KindRÄG 2001 bei einer Trennung nicht verheirateter Eltern die gleichen Bestimmungen wie für geschiedene Eltern. Eheliche und uneheliche Väter sind in Österreich rechtlich somit gleichermassen benachteilig.</p>
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		<title>Schweiz plant Änderungen beim Sorgerecht</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Dec 2009 07:04:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Eidgenossen wollen nun auch als eines der letzten Länder in Europa Änderungen beim Sorgerecht umsetzen. Der Schweizer Bundesrat plant eine Neuregelung des Scheidungsgesetzes. Diese sieht das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung als Regelfall vor. Bei unverheirateten Eltern, soll dagegen nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht nur möglich werden, wenn dies die Mutter akzeptiert.
Künftig kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Eidgenossen wollen nun auch als eines der letzten Länder in Europa Änderungen beim Sorgerecht umsetzen. Der <a href="http://www.alleinerziehende-politik.de/2009/12/17/die-schweiz-plant-anpassungen-beim-sorgerecht/">Schweizer Bundesrat plant eine Neuregelung des Scheidungsgesetzes</a>. Diese sieht das<a href="http://www.alleinerziehend.net/Sorgerecht56.php"> gemeinsame Sorgerecht</a> nach einer Scheidung als Regelfall vor. Bei unverheirateten Eltern, soll dagegen nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht nur möglich werden, wenn dies die Mutter akzeptiert.<span id="more-29"></span></p>
<p>Künftig kann jeder Elternteil bestraft werden, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll genauso bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt.</p>
<p>Laut dem Gesetzentwurf wird auf die Verpflichtung der Vormundschaftsbehörde verzichtet, die dem Kind systematisch einen Beistand zu stellen hatte, wenn es keinen ehelichen Vater hat. Die Vormundschaftsbehörde muss aber weiterhin einen solchen Beistand stellen, wenn sie dies zum Wohle des Kindes für nötig erachtet.</p>
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		<title>Mutter verweigerte den Umgang und bekam das Sorgerecht entzogen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 20:21:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anne</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alleinerziehende]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Umgangsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eine alleinerziehende Mutter sah das anders und verweigerte dem Vater den Umgang mit dem gemeinsamen 10-jährigen Sohn. Jetzt hat ihr  Amtsgericht der bayrischen Landeshauptstadt München das Sorgerecht entzogen.
Noch im Gerichtssahl wurde das Kind an den jetzt alleinerziehenden Vater übergeben. Das bayrische Ehepaar hatte sich vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kinder haben ein <a href="http://www.alleinerziehend.net/Umgangsrecht64.php">Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen</a>. Eine <b>alleinerziehende Mutter</b> sah das anders und verweigerte dem Vater den Umgang mit dem gemeinsamen 10-jährigen Sohn. Jetzt hat ihr  Amtsgericht der bayrischen Landeshauptstadt München das <a href="http://www.alleinerziehend.net/Sorgerecht55.php">Sorgerecht entzogen</a>.<span id="more-25"></span></p>
<p>Noch im Gerichtssahl wurde das Kind an den jetzt alleinerziehenden Vater übergeben. Das bayrische Ehepaar hatte sich vor ziemlich genau zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide Elternteile sich das Sorgerecht für den Jungen teilten, durfte der Vater seinen eigenen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren gerade fünfmal sehen. Selbst entsprechende Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer sogenannten Umgangspflegerin, die das 10 Jahre alte Kind zum Vater begleiten sollte, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen, konnten zu keiner einvernehmlichen Umgangsregelung führen.<br />
Als die Mutter dann auch noch den Jungen ohne Zustimmung des Vaters von der aktuellen Schule abmeldete, reichte es dem Münchener Gericht. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie des zuständigen Jugendamts und eines Sachverständigen entzog die Münchener Familienrichterin der Mutter das Sorgerecht bezüglich der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge sowie der Schulwahl und übertrug es auf den Vater des 10 Jahre alten Jungen.<br />
Die Mutter sei laut der Richterin nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zu seinem Vater unterzuordnen.</p>
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