Schweiz plant Änderungen beim Sorgerecht
Die Eidgenossen wollen nun auch als eines der letzten Länder in Europa Änderungen beim Sorgerecht umsetzen. Der Schweizer Bundesrat plant eine Neuregelung des Scheidungsgesetzes. Diese sieht das gemeinsame Sorgerecht nach einer Scheidung als Regelfall vor. Bei unverheirateten Eltern, soll dagegen nach einer Trennung das gemeinsame Sorgerecht nur möglich werden, wenn dies die Mutter akzeptiert.
Künftig kann jeder Elternteil bestraft werden, wenn er die Ausübung des Besuchsrechts behindert. Er soll genauso bestraft werden wie jener Elternteil, der ein Kind nach einem Besuch nicht mehr zurückbringt.
Laut dem Gesetzentwurf wird auf die Verpflichtung der Vormundschaftsbehörde verzichtet, die dem Kind systematisch einen Beistand zu stellen hatte, wenn es keinen ehelichen Vater hat. Die Vormundschaftsbehörde muss aber weiterhin einen solchen Beistand stellen, wenn sie dies zum Wohle des Kindes für nötig erachtet.
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