Mutter verweigerte den Umgang und bekam das Sorgerecht entzogen
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eine alleinerziehende Mutter sah das anders und verweigerte dem Vater den Umgang mit dem gemeinsamen 10-jährigen Sohn. Jetzt hat ihr Amtsgericht der bayrischen Landeshauptstadt München das Sorgerecht entzogen.
Noch im Gerichtssahl wurde das Kind an den jetzt alleinerziehenden Vater übergeben. Das bayrische Ehepaar hatte sich vor ziemlich genau zwei Jahren scheiden lassen. Obwohl beide Elternteile sich das Sorgerecht für den Jungen teilten, durfte der Vater seinen eigenen Sohn innerhalb von eineinhalb Jahren gerade fünfmal sehen. Selbst entsprechende Vermittlungsversuche des Familiengerichts, einer Beratungsstelle und sogar der Einsatz einer sogenannten Umgangspflegerin, die das 10 Jahre alte Kind zum Vater begleiten sollte, um der Mutter ihre Ängste zu nehmen, konnten zu keiner einvernehmlichen Umgangsregelung führen.
Als die Mutter dann auch noch den Jungen ohne Zustimmung des Vaters von der aktuellen Schule abmeldete, reichte es dem Münchener Gericht. Nach Anhörung aller Beteiligten sowie des zuständigen Jugendamts und eines Sachverständigen entzog die Münchener Familienrichterin der Mutter das Sorgerecht bezüglich der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge sowie der Schulwahl und übertrug es auf den Vater des 10 Jahre alten Jungen.
Die Mutter sei laut der Richterin nicht in der Lage, ihre eigenen Probleme dem Bedürfnis ihres Sohnes nach Kontakt zu seinem Vater unterzuordnen.
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